Sie können Ihren Lebensunterhalt und den Ihrer Angehörigen nicht mehr eigenständig sicherstellen?
Um Leistungen nach dem SGB II zu erhalten, müssen Sie einen entsprechenden Antrag stellen.
Achten Sie darauf, dass Sie den Antrag in dem Jobcenter stellen, in dessen Bezirk Sie sich gewöhnlich aufhalten bzw. gemeldet sind.
Zuständig für das Weimarer Land ist für Sie und Ihre weiteren Haushaltsmitglieder, mit denen Sie eine Bedarfsgemeinschaft bilden werden, das Jobcenter Weimarer Land in Apolda oder der Standort Weimar.