Regelbedarfe
Höhe der Regelbedarfe 2022
Die Regelbedarfe für das Jahr 2022 ergeben sich aus dem „Gesetz zur Ermittlung der Regelbedarfe und zur Ände-rung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch sowie weiterer Gesetze vom 09.12.2020" (BGBl. I-S. 2855).
Mehrbedarfe
Mehrbedarfe umfassen Bedarfe, die nicht durch den Regelbedarf abgedeckt sind.
Mögliche Mehrbedarfe können sein:
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Mehrbedarf für werdende Mütter
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Mehrbedarf für Alleinerziehende
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Mehrbedarf für Menschen mit Behinderungen
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Mehrbedarf für Ernährung, sofern aus medizinischen Gründen eine kostenaufwändigere Ernährung benötigt wird
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Unabweisbare, laufende besondere Bedarfe in Härtefällen
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Mehrbedarf Energie bei dezentraler Warmwassererzeugung
Kosten für Unterkunft und Heizung
Bedarfe für Unterkunft und Heizung werden in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen anerkannt, soweit diese angemessen sind. Dies können monatliche Aufwendungen für eine Mietwohnung sein oder Kosten für Haus- und Wohnungseigentum. Die Aufwendungen für Heizung und Warmwasser werden dabei außerdem berücksichtigt.
Sollten Sie aufgrund eines Umzuges, einer Schwangerschaft oder sogar einer Notlage weitere Hilfen benötigen, können auch für folgende Beispiele Leistungen gewährt werden.
Beachten Sie, dass diese Sonderbedarfe auch gesondert zu beantragen sind. Um Ihnen finanzielle Nachteile zu vermeiden ist immer eine vorherige Zusicherung des Jobcenters notwendig.
Einmalige Beihilfe
- Erstausstattungen für die Wohnung einschließlich Haushaltsgeräte
- Erstausstattungen für Bekleidung und Erstausstattungen bei Schwangerschaft und Geburt
- Anschaffung und Reparaturen von orthopädischen Schuhen, Reparaturen von therapeutischen Geräten und Ausrüstungen sowie Miete von therapeutischen Geräte
Weitere finanzielle Leistungen
- Übernahme von unabweisbaren Aufwendungen für Instandhaltung und Reparatur bei Eigenheimbesitzern und/oder als Darlehen
- Wenn Sie einen Umzug planen, der vom Jobcenter Weimarer Land angeordnet oder genehmigt wurde, besteht die Möglichkeit auf Unterstützung bei den Aufwendungen für den Umzug
Abweichende Leistungen in Notfällen
Die Notwendingen Vordrucke die wir für die Einschätzung Ihrer aktuellen Notlage benötigen, werden Ihnen bei einer persönlichen Vorsprache in der Eingangszone ausgehändigt. Sofern Sie uns telefonisch kontaktiert haben, werden wir Ihnen die notwendigen Formulare zum Ausfüllen übersenden und ausführlich erläutern welche Nachweise außerdem benötigt werden.
Leistungen für Bildung und Teilhabe (BuT)
Für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene können ggf. folgende zusätzliche Leistungen gewährt werden:
Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben | Mittagsverpflegung |
Lernförderung | mehrtägige Klassen- und Kita-Fahrten |
eintägige Schul- und Kita-Ausflüge | Schülerfahrtkosten |