Finanzielle Leistungen

Grundsicherung nach dem SGB II wird als „Arbeitslosengeld II“ bezeichnet.

Das Arbeitslosengeld II umfasst Regelbedarfe, ggf. Mehrbedarfe und Bedarfe für Unterkunft und Heizung. In der Regel erfolgt bei einem Leistungsbezug auch die Übernahme der monatlichen Kranken-und Pflegeversicherungsbeiträge.

Regelbedarfe

Der Regelbedarf deckt laufende und in unregelmäßigen bzw. in großen Abständen anfallende Bedarfe pauschal ab (z.B. Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat, Bedarfe des täglichen Lebens etc).

Höhe der Regelbedarfe 2022
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Die Regelbedarfe für das Jahr 2022 ergeben sich aus dem „Gesetz zur Ermittlung der Regelbedarfe und zur Ände-rung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch sowie weiterer Gesetze vom 09.12.2020" (BGBl. I-S. 2855).



Mehrbedarfe

Mehrbedarfe umfassen Bedarfe, die nicht durch den Regelbedarf abgedeckt sind.
Mögliche Mehrbedarfe können sein:

  • Mehrbedarf für werdende Mütter

  • Mehrbedarf für Alleinerziehende

  • Mehrbedarf für Menschen mit Behinderungen

  • Mehrbedarf für Ernährung, sofern aus medizinischen Gründen eine kostenaufwändigere Ernährung benötigt wird

  • Unabweisbare, laufende besondere Bedarfe in Härtefällen

  • Mehrbedarf Energie bei dezentraler Warmwassererzeugung


Kosten für Unterkunft und Heizung

Bedarfe für Unterkunft und Heizung werden in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen anerkannt, soweit diese angemessen sind. Dies können monatliche Aufwendungen für eine Mietwohnung sein oder Kosten für Haus- und Wohnungseigentum. Die Aufwendungen für Heizung und Warmwasser werden dabei außerdem berücksichtigt.

Welche Werte im Landkreis Weimarer Land als angemessen gelten, erfahren Sie bei einer schriftlichen Anfrage oder einer persönlichen Vorsprache beim Jobcenter Weimarer Land.


Sollten Sie aufgrund eines Umzuges, einer Schwangerschaft oder sogar einer Notlage weitere Hilfen benötigen, können auch für folgende Beispiele Leistungen gewährt werden.
Beachten Sie, dass diese Sonderbedarfe auch gesondert zu beantragen sind. Um Ihnen finanzielle Nachteile zu vermeiden ist immer eine vorherige Zusicherung des Jobcenters notwendig.


Einmalige Beihilfe
Weitere nicht vom Regelbedarf umfasste Bedarfe können sein:

  • Erstausstattungen für die Wohnung einschließlich Haushaltsgeräte
  • Erstausstattungen für Bekleidung und Erstausstattungen bei Schwangerschaft und Geburt
  • Anschaffung und Reparaturen von orthopädischen Schuhen, Reparaturen von therapeutischen Geräten und Ausrüstungen sowie Miete von therapeutischen Geräte

Weitere finanzielle Leistungen
  • Übernahme von unabweisbaren Aufwendungen für Instandhaltung und Reparatur bei Eigenheimbesitzern und/oder als Darlehen
  • Wenn Sie einen Umzug planen, der vom Jobcenter Weimarer Land angeordnet oder genehmigt wurde, besteht die Möglichkeit auf Unterstützung bei den Aufwendungen für den Umzug

 

Abweichende Leistungen in Notfällen

Droht Ihnen die Wohnungslosigkeit aufgrund von Mietschulden bzw. droht die Stromsperre ist es wichtig, dass Sie mit uns Kontakt aufnehmen, so dass umgehend eine Terminvereinbarung mit dem Fallmanager bzw. dem Leisungsmitarbeiter vereinbart werden kann. Nur so können wir gemeinsam an einer schnellen Lösung arbeiten.
Die Notwendingen Vordrucke die wir für die Einschätzung Ihrer aktuellen Notlage benötigen, werden Ihnen bei einer persönlichen Vorsprache in der Eingangszone ausgehändigt. Sofern Sie uns telefonisch kontaktiert haben, werden wir Ihnen die notwendigen Formulare zum Ausfüllen übersenden und ausführlich erläutern welche Nachweise außerdem benötigt werden.


Leistungen für Bildung und Teilhabe (BuT)

Für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene können ggf. folgende zusätzliche Leistungen gewährt werden:

Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben                  Mittagsverpflegung                              
Lernförderung mehrtägige Klassen- und Kita-Fahrten
eintägige Schul- und Kita-Ausflüge Schülerfahrtkosten

Diese Leistungen beantragen Sie bitte im Landratsamt.

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