Arbeitslosmeldung

Wollen Sie Leistungen des Jobcenters in Anspruch nehmen, kann es erforderlich werden, sich im Vorfeld bei der Agentur für Arbeit zu melden. Um zu erfahren, wann dies notwendig ist, rufen Sie uns an:


Arbeitslosmeldung/Arbeitsuchendmeldung bei der Agentur für Arbeit unter der kostenfreien Hotline:

Tel.: 0800 4 5555 00
(Erreichbar von Mo. - Fr. 8:00 – 18:00 Uhr)



Hinweis
: Eine Arbeitslosmeldung muss grundsätzlich persönlich vor Ort bei der Agentur für Arbeit zu den üblichen Geschäftszeiten erfolgen.

Mit Beginn des Jahres 2022 können sich Kundinnen und Kunden mit ihrem Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion arbeitslos melden. Dieser neue eService ist ein weiteres modernes digitales Angebot und macht ein persönliches Erscheinen für die Arbeitslosmeldung nicht mehr zwingend erforderlich. Nähere Info hier (Link führt zur Homepage Agentur für Arbeit).



Wer muss sich bei der Agentur für Arbeit arbeitslos melden:


  • nach ordentlicher oder fristloser Kündigung
  • nach Aufhebungsvertrag oder eigener Kündigung (siehe unten Hinweis: ACHTUNG)
  • Ende befristetes Beschäftigungsverhältnis*
  • Beendigung versicherungspflichtige Teilzeitbeschäftigung/Midi Job (über 450 Euro/Monat)*
  • Abschluss betriebliche / außerbetriebliche / schulische Ausbildung oder Studium: keine Weiterbeschäftigung oder noch kein Arbeitsplatz gefunden
  • Abbruch betriebliche / außerbetriebliche /schulische Ausbildung oder Studium
  • Erstantragsteller für Arbeitslosengeld II: wenn Sie vorher keiner Tätigkeit nachgegangen sind
  • Beendigung Krankengeldbezug, sofern ein versicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis nicht besteht*
  • Ende der Elternzeit, sofern nicht ein bestehendes sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis fortgeführt wird*
  • Ende der Pflege von Pflegebedürftigen*
  • Ende des Bundesfreiwilligendienstes/Freiwilliges Soziales Jahr*
  • Ende Wehrdienst
  • Beendigung Selbständigkeit*
  • Wegfall Erwerbsminderungsrente (oder Weiterbewilligung noch nicht erfolgt) *
  • nach Auslandsaufenthalt (Beispiele: Au-pair, Auslandspraktikum, Jobcenterkunden: genehmigter Auslandsaufenthalt länger als 21 Tage)
  • nach Haft
  • Zeiten ohne beruflichen Nachweis (zum Beispiel Tätigkeit als Hausmann oder Hausfrau).

      *Auch, wenn Sie bisher Kunde des Jobcenter Weimarer Land waren, ist dennoch eine Meldung bei der Agentur für Arbeit notwendig



Wer muss sich nicht bei der Agentur für Arbeit arbeitslos melden:

  • Schulabgänger von Gymnasien oder Oberschulen, wenn sie in den folgenden vier Monaten nach dem Schulabschluss eine schulische/betriebliche Ausbildung, ein Hochschul- bzw. Fachhochschulstudium oder ein Studium an einer Berufsakademie antreten werden
  • bei Kündigung eines nicht versicherungspflichtigen Minijobs (nur Meldung an das Jobcenter Weimarer Land).

Achtung!

Bei Eigenkündigung oder Einwilligung zu einem Auflösungsvertrag im gegenseitigen Einvernehmen kann es beim Arbeitslosengeld I zu einer Sperrfrist bzw. beim Arbeitslosengeld II zu einer Sanktion führen. Bevor Sie sich für diese Schritte entscheiden, empfehlen wir Ihnen, vorher Kontakt mit der Agentur für Arbeit aufzunehmen. Abhängig vom Grund kann die Agentur für Arbeit im Einzelfall entscheiden, dass Ihnen kein finanzieller Nachteil entsteht.



Meldefristen zur Arbeitslosmeldung:


Nach Erhalt einer Kündigung von Ihrem Arbeitgeber ist es wichtig, sich zeitnah bei der Agentur für Arbeit zu melden, um Arbeitslosengeld zu erhalten. Melden Sie sich dann spätestens innerhalb von drei Tagen. Die Frist gilt auch für eine Eigenkündigung. Eine Meldung bei der Agentur für Arbeit ist auch notwendig, wenn Sie bisher Kunde des Jobcenters Weimarer Lands oder eines anderen Jobcenters vor Antritt der gekündigten Tätigkeit waren. Die Agentur für Arbeit prüft, ob Sie Anspruch auf Arbeitslosengeld I haben oder verweist Sie auf den Jobcenter Weimarer Land bzw. verweist auf einen möglichen Anspruch auf ergänzende Leistung durch den Jobcenter Weimarer Land.



Meldefristen zur Arbeitssuchendmeldung:


Bitte denken Sie daran, dass Sie sich spätestens 3 Monate vor dem Ende eines Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses persönlich/telefonisch bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend melden müssen.

Sollte Ihre Kündigungsfrist weniger als 3 Monate umfassen, so müssen Sie sich innerhalb von 3 Tagen nach Kenntnis über das Ende Ihres Beschäftigungsverhältnisses melden.

Um diese Frist zu wahren und Ihnen die Arbeitssuchendmeldung zu erleichtern, können Sie uns vorab die Beendigung Ihres Arbeitsverhältnisses bequem unter der kostenfreien Telefonnummer 0800 4 5555 00 (Mo. - Fr. 8:00 – 18:00 Uhr) mitteilen und einen Termin zur persönlichen Arbeitssuchendmeldung vereinbaren.

Ihre Meldung kann nur als wirksam anerkannt werden, wenn Sie auch den vereinbarten Termin mit der Agentur für Arbeit wahrnehmen. Wenn Sie sich nicht rechtzeitig oder nicht wirksam arbeitssuchend melden, ohne einen wichtigen Grund zu haben, tritt eine Sperrzeit ein.


Wer unterliegt der rechtzeitigen Meldung:

  • Arbeitsverhältnis
  • außerbetriebliche Ausbildung.
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