Man unterscheidet zwischen betrieblicher und schulischer Ausbildung.
Die betriebliche Ausbildung (duale Ausbildung) wird in einem Betrieb und in der Berufsschule durchgeführt. Die schulische Ausbildung findet überwiegend an einer Schule statt und wird durch Praktika ergänzt. Beide Ausbildungsformen können je nach Beruf zwischen 2 und 3,5 Jahren dauern.
Zur Unterstützung bei der Ausbildungssuche beauftragen wir die Berufsberater der Agentur für Arbeit mit der Ausbildungsvermittlung. Gemeinsam mit Ihrem Berufsberater suchen Sie entsprechend Ihren Fähigkeiten und beruflichen Wünschen nach geeigneten Ausbildungsstellen.
Wenn Sie über die Voraussetzungen für ein Studium verfügen, schalten wir die Berufs-/ Studienberater der Agentur für Arbeit ein. Hier werden Sie zu möglichen Studiengängen beraten.
Entscheiden Sie sich für eine schulische Ausbildung oder ein Studium, beantragen Sie beim BAföG-Amt Leistungen nach dem Bundesausbildungsfördergesetz.
Wohnen Sie während einer betrieblichen Ausbildung nicht mehr im Haushalt der Eltern, können sie bei der Agentur für Arbeit Ihren Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe (BaB) prüfen lassen.
Bitte beachten Sie, dass die Leistungen nach dem Bundesausbildungsfördergesetz und Berufsausbildungsbeihilfe vorrangig vor den Leistungen nach dem SGBII zu beantragen sind. Dies gilt auch für die Beantragung von Kindergeld.
Finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten zur Ausbildungsanbahnung/-aufnahme erfragen Sie bitte bei Ihrer zuständigen Integrationsfachkraft im Jobcenter.
Weitere Informationen finden Sie hier:
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planet-beruf
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