Umschulung

Zur Verbesserung Ihrer Chancen auf dem Arbeitsmarkt oder um Ihnen neue berufliche Perspektiven zu geben, bietet das Jobcenter Ihnen Möglichkeiten zur beruflichen Neuorientierung durch Umschulungen an. Ziel ist die Erlangung eines verwertbaren Berufsabschlusses.

Eine Umschulung ist eine in der Regel um ein Drittel verkürzte Ausbildung. Die Umschulung kann in einem Betrieb absolviert werden (betriebliche Umschulung) oder bei einem Träger (überbetriebliche Umschulung).

Voraussetzung:

  • Sie waren bereits beruflich tätig, haben aber noch keine Ausbildung abgeschlossen
  • oder Sie waren nach der Ausbildung mindestens vier Jahre nicht mehr im erlernten Beruf tätig
  • oder Sie können in Ihrem erlernten Beruf nicht mehr arbeiten
Wenn Sie sich über Umschulungsangebote informieren wollen, können Sie KURSNET – Das Portal für berufliche Aus- und Weiterbildung nutzen.

Um eine Umschulung fördern zu können, müssen rechtzeitig vor Beginn in einem persönlichen Beratungsgespräch mit Ihrer Arbeitsvermittlerin / Ihrem Arbeitsvermittler alle Fördervoraussetzungen geklärt werden. Liegen diese vor erhalten Sie einen sogenannten Bildungsgutschein, mit diesem können Sie dann bei Ihrem frei gewählten Bildungsträger oder Arbeitgeber vorsprechen.

TIPP: Damit das Bildungsziel erreicht wird, besteht im Bedarfsfall die Möglichkeit der Förderung von Nachhilfeunterricht.
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