Eine Umschulung ist eine in der Regel um ein Drittel verkürzte Ausbildung. Die Umschulung kann in einem Betrieb absolviert werden (betriebliche Umschulung) oder bei einem Träger (überbetriebliche Umschulung).
Voraussetzung:
- Sie waren bereits beruflich tätig, haben aber noch keine Ausbildung abgeschlossen
- oder Sie waren nach der Ausbildung mindestens vier Jahre nicht mehr im erlernten Beruf tätig
- oder Sie können in Ihrem erlernten Beruf nicht mehr arbeiten
Um eine Umschulung fördern zu können, müssen rechtzeitig vor Beginn in einem persönlichen Beratungsgespräch mit Ihrer Arbeitsvermittlerin / Ihrem Arbeitsvermittler alle Fördervoraussetzungen geklärt werden. Liegen diese vor erhalten Sie einen sogenannten Bildungsgutschein, mit diesem können Sie dann bei Ihrem frei gewählten Bildungsträger oder Arbeitgeber vorsprechen.
TIPP: Damit das Bildungsziel erreicht wird, besteht im Bedarfsfall die Möglichkeit der Förderung von Nachhilfeunterricht.