Manchmal muss es nicht gleich eine Umschulung sein. Häufig reicht es auch, wenn Sie Ihre vorhanden Kenntnisse und Fähigkeiten auffrischen oder durch kurzzeitige Qualifizierungsmaßnahmen erweitern oder vertiefen. Dies können zum Beispiel ein Englischsprachkurs oder der Erwerb des Gabelstaplerfahrerscheines sein.
Sie können gefördert werden, wenn die Weiterbildung notwendig ist, um Sie bei Arbeitslosigkeit beruflich einzugliedern oder drohende Arbeitslosigkeit abzuwenden.
Wenn Sie sich über Qualifizierungsangebote informieren wollen, können Sie KURSNET – Das Portal für berufliche Aus- und Weiterbildung nutzen.
Haben Sie ein entsprechendes Angebot gefunden, müssen rechtzeitig vor Beginn in einem persönlichen Beratungsgespräch mit Ihrer Arbeitsvermittlerin / Ihrem Arbeitsvermittler alle Fördervoraussetzungen geklärt werden. Liegen diese vor erhalten Sie einen sogenannten Bildungsgutschein, mit diesem können Sie dann bei Ihrem frei gewählten, zertifizierten Bildungsträger vorsprechen.