Maßnahme bei einem Arbeitgeber (Arbeitserprobung)

Betriebliche Erprobungen ermöglichen es Ihnen sich in bestimmten Tätigkeitsbereichen auszutesten, berufliche Kenntnisse zu erlangen und sich zu beweisen, dass Sie für eine bestimmten Arbeitsplatz geeignet sind.

Maßnahmen bei einem Arbeitgeber unterstützen Ihre berufliche Eingliederung durch:

  • Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt
  • Feststellung, Verringerung oder Beseitigung von Vermittlungshemmnisse
  • Vermittlung in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung

Sprechen Sie mit Ihrer Arbeitsvermittlerin / Ihrem Arbeitsvermittler. Diese wird Sie in Ihrem Vorhaben unterstützen und gemeinsam mit den Mitarbeitern unseres Arbeitgeberservice geeignete Arbeitgeber kontaktieren, um Ihnen praktische Erprobungen zu ermöglichen. Maßnahmen beim Arbeitgeber sind im Vorfeld beim Jobcenter zu melden bzw. zu beantragen. Die Dauer einer betrieblichen Erprobung wird individuell entsprechend der Maßnahmeinhalte und - ziele festgelegt.
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