Organisation
Diese setzen sich aus Vertretern der Agentur für Arbeit sowie Vertretern des kommunalen Partner zusammen.
Die Trägerversammlung entscheidet über organisatorische, personalwirtschaftliche, personalrechtliche und personalvertretungsrechtliche Angelegenheiten des Jobcenters.
Die Geschäftsführung entscheidet im Rahmen der Beschlüsse der Trägerversammlung über die fachliche Aufgabenwahrnehmung im Jobcenter (§44d SGB II) und übt im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften die dienst-, personal- und arbeitsrechtlichen Befugnisse sowie die Dienstvorgesetzten- und Vorgesetztenfunktion über die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Jobcenters aus.
Hier finden Sie einen Überblick über die Organisationsstruktur im Jobcenter Weimarer Land.