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Arbeitgeber
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Ihr Partner am Arbeitsmarkt

Der Arbeitgeberservice

Der gemeinsame Arbeitgeber-Service des Jobcenters Weimarer Land und der Bundesagentur für Arbeit bietet ein umfassendes Dienstleistungsangebot, das speziell auf die Bedürfnisse von Unternehmen ausgerichtet ist.
 
Im Bereichsmenü Arbeitgeber erhalten Sie einen ersten Überblick über unsere Service- und Dienstleistungsangebote.
 
Wir freuen uns auf Sie!

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So melden Sie sich als Unternehmen im eService an:

Antrag auf Kurzarbeitergeld online stellen:

Vermittlung von Arbeitskräften

  • Auswahl und Vermittlung von Bewerbern für Ihre Stellenbedarfe
  • Veröffentlichung Ihrer Stellenangebote in der Jobbörse der Bundesagentur für Arbeit
  • Beratung bei Ihrer langfristigen Personalplanung
  • Unterstützung und Beratung bei der Personalakquisition neugegründeter Unternehmen/ Organisation von Bewerbertagen

Vermittlung von Auszubildenden

  • Auswahl und Vermittlung von Schülern/Jugendlichen für Ihre Ausbildungsstellen
  • Veröffentlichung Ihrer Ausbildungsangeboten in der Jobbörse der Bundesagentur für Arbeit
  • Unsere Service- und Beratungsleistungen sind für Sie kostenlos
  • Teilnahme Ihres Unternehmens am Tag der Berufe
  • Unsere Service- und Beratungsleistungen sind für Sie kostenlos

Finanzielle Hilfen und Unterstützungsleistungen

Als Betrieb schaffen Sie Arbeitsplätze. Sie bilden aus und beschäftigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer längerfristig. Unter bestimmten Voraussetzungen können sowohl Sie als Unternehmen als auch Ihre Beschäftigten unterstützt werden – z.B. wenn es um die Qualifizierung von Mitarbeitern mit besonderem Förderbedarf geht.

Sprechen Sie uns an!

Wir erläutern Ihnen die wichtigsten Fördermöglichkeiten und finden gemeinsam mit Ihnen die passende Lösung. Weitere Informationen erhalten Sie unter folgendem Link oder bei Ihrem persönlichen Ansprechpartner im Arbeitgeberservice.

Teilhabechancengesetz

Durch das Teilhabechancengesetz wurden seit Januar 2019 neue Ansätze für Langzeitarbeitslose auf dem allgemeinen und sozialen Arbeitsmarkt geschaffen.

Mit dem § 16i SGB II „Teilhabe am Arbeitsmarkt" und dem § 16e SGB II „Eingliederung von Langzeitarbeitslosen" stehen zwei Instrumente zur Förderung sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung auf dem allgemeinen und sozialen Arbeitsmarkt zur Verfügung.

Durch das Teilhabechancengesetz wuden seit Januar 2019 neue Ansätze für Langzeitarbeitslose auf dem allgemeinen und sozialen Arbeitsmarkt geschaffen.


Mit dem § 16i SGB II „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ und dem § 16e SGB II „Eingliederung von Langzeitarbeitslosen“ stehen zwei Instrumente zur Förderung sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung auf dem allgemeinen und sozialen Arbeitsmarkt zur Verfügung.

Flyer

Teilhabe am Arbeitsmarkt

Flyer

Eingliederung von Langzeitarbeitslosen

Ihr Kontakt zum Arbeitgeberservice

Ab der ersten Kontaktaufnahme steht Ihnen eine persönliche Ansprechpartnerin beziehungsweise ein persönlicher Ansprechpartner für Ihre Anliegen vor Ort zur Verfügung.

Sie erreichen uns kostenfrei aus dem deutschen Festnetz unter der Telefonnummer 0800/ 4 5555 20 oder nutzen Sie den Internetauftritt des gemeinsamen Arbeitgeberservice

www.arbeitsagentur.de/unternehmen/arbeitgeber-service

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