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Unsere Organisation im Überblick

Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt

Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt beraten und unterstützen Arbeitgeber/innen, Bürger/innen und Organisationen zu verschiedenen Themen der Chancengleichheit am Arbeitsmarkt. Zu Ihrem Aufgabenschwerpunkten gehören u.a.

• Fragen zur Gleichstellung von Frauen und Männern
• Förderung von Frauen und der besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf (beider Geschlechter) durch regionale Unterstützungs- und Beratungsangebote zur
• Betreuung der Kinder von Beschäftigten
• Verbesserung der Vermittlungs- und Eingliederungschancen von Frauen und Alleinerziehenden durch (Teilzeit-)Berufsausbildung, Fortbildung und Qualifizierung
• Netzwerkarbeit für Chancengleichheit z.B. lokale Bündnisse für Familie
• Beteiligung an regionalen Arbeitskreisen und Netzwerken mit Arbeitgebern zu familienorientierter Personalpolitik und zur Sicherung des Fachkräftebedarfs

In unserem Hause ist Frau Tille Ihre Ansprechpartnerin zu allen Fragen der Chancengleichheit am Arbeitsmarkt.

 
Gern können Sie Frau Tille persönlich kontaktieren.
Tel.: 0 36 44 / 531 274
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Trägerversammlung

Zur einheitlichen Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende, also zur Berechnung und Auszahlung des Bürgergeldes sowie der Unterstützung bei der Suche nach einer auskömmlichen Beschäftigung, bilden die Träger im Gebiet jedes kommunalen Trägers eine sogenannte gemeinsame Einrichtung. 

Für das Weimarer Land sind die Agentur für Arbeit Thüringen Mitte sowie das Landratsamt Weimarer Land die zuständigen Träger.

Beide Träger stellen sowohl Beamtinnen und Beamte, als auch Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer für die Aufgabenerbringung  zu Verfügung.

Was ist die Trägerversammlung?


Das Jobcenter Weimarer Land wird durch eine Trägerversammlung gesteuert. Dies ist verpflichtend in §44c SGB II geregelt.
Die Trägerversammlung entscheidet über organisatorische, personalwirtschaftliche, personalrechtliche und personalvertretungsrechtliche Angelegenheiten des Jobcenters.

Welche Vertreter:innen gehören zur Trägerversammlung?


Die Trägerversammlung setzt sich aus Vertretern der Agentur für Arbeit sowie Vertretern des kommunalen Partners zusammen.
 

Die Trägerversammlung setzt sich derzeit wie folgt zusammen:
Vertreter:Innen des Landratsamtes Weimarer Land
Frau Christiane Schmidt-Rose - Vorsitz (Landrätin)
Frau Jacqueline Schwikal (1. Beigeordnete)

Vertreter:Innen der Agentur für Arbeit Erfurt
Frau Irena Michel (Vorsitzende der Geschäftsführung der Agentur für Arbeit Erfurt)
Herrn Steffen Amonat (Geschäftsführer des Internen Service der Agentur für Arbeit)

Wie erfolgt die EInbindung der Trägerversammlung in der Praxis?


Die Trägerversammlung tagt 3 bis 4mal jährlich. Die Geschäftsführung des Jobcenters bringt Beschlussvorlagen zu organisatorischen, personalwirtschaftlichen, personalrechtlichen und personalvertretungsrechtlichen Angelegenheiten ein, über die die Vertreter der Trägerversammlung gemeinsam beraten und letztlich eine Zustimmung erteilen oder ablehnen.

Die Geschäftsführung entscheidet im Rahmen der Beschlüsse der Trägerversammlung über die fachliche Aufgabenwahrnehmung im Jobcenter (§44d SGB II) und übt im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften die dienst-, personal- und arbeitsrechtlichen Befugnisse sowie die Dienstvorgesetzten- und Vorgesetztenfunktion über die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Jobcenters aus.

Beirat des Jobcenters

Wie auch die Trägerversammlung ist der Beirat bei jeder gemeinsamen Einrichtung zu bilden. Die rechtliche Grundlage hierfür ergibt sich aus § 18d SGB II.

Welche Vertreter:innen gehören zum Beirat?


Die Trägerversammlung beruft die Mitglieder des Beirats auf Vorschlag der Beteiligten des örtlichen Arbeitsmarktes, insbesondere den Trägern der freien Wohlfahrtspflege, den Vertreterinnen und Vertretern der Arbeitgeber und Arbeitnehmer sowie den Kammern und berufsständischen Organisationen.
 
Der Beirat setzt sich derzeit wie folgt zusammen:
Herr Dr. Christian Brändel - Vorsitz (für den Ausschuss Gesundheit und Soziales des Kreises Weimarer Land)
Herr Thomas Henkel – stellv. Vorsitz (für das Diakoniewerk Apolda gGmbH)
Herr Knut Bernsen (für den Handelsverband Thüringen e. V.)
Herr Markus Heyn (für die Industrie- und Handwerkskammer Erfurt)
Herr Holger Prüfer (für die Kreishandwerkerschaft Mittelthüringen)
Herr Bernd Unbescheid (für den DGB Kreisverband Weimar/Weimarer Land)
 

Vertreterinnen und Vertreter von Beteiligten des örtlichen Arbeitsmarktes, die Eingliederungsleistungen nach diesem Buch anbieten, dürfen nicht Mitglied des Beirats sein.

Wie erfolgt die EInbindung des Beirats in der Praxis?


Der Beirat berät die Einrichtung bei der Auswahl und Gestaltung der Eingliederungsinstrumente und -maßnahmen; Stellungnahmen des Beirats, insbesondere diejenigen der Vertreter der Arbeitgeber und Arbeitnehmer, hat die gemeinsame Einrichtung zu berücksichtigen.