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  • Begriffserklärung

    Sie finden nachfolgend einfache Erklärungen zu wichtigen Begriffen. Die Begriffe haben etwas mit dem Bürgergeld, also der Grundsicherung für Arbeitsuchende, zu tun. 

    Bürgergeld

    Das Bürgergeld ist für Menschen, die nicht genug Geld zum Leben haben. Das kann Menschen betreffen, die keine Arbeit haben oder mit der ausgeübten Arbeit nicht genügend Geld bekommen.

    Nähere Informationen zum Bürgergeld erhalten Sie auf den nachfolgenden Seiten.


    Erwerbsfähigkeit

    Erwerbsfähigkeit ist die Fähigkeit, arbeiten zu können. Erwerbsfähig sind Menschen, die mindestens 3 Stunden am Tag oder mindestens 15 Stunden in der Woche unter normalen Bedingungen arbeiten können. Normale Bedingungen heißt in einem normalen Job. Zum Beispiel in einem Büro oder als Verkäufer.

    Menschen sind auch mit einer Krankheit erwerbsfähig. Das ändert sich erst, wenn jemand wegen einer Krankheit oder einer Behinderung mindestens 6 Monate nicht arbeiten kann. Es kann verschiedene Gründe geben, weshalb ein Mensch nicht erwerbsfähig ist.

    Die Erwerbsfähigkeit ist auch wichtig für das Bürgergeld. In einer Bedarfsgemeinschaft bekommen Menschen nur Bürgergeld, wenn mindestens einer aus der Gemeinschaft erwerbsfähig ist.


    Bedarfsgemeinschaft

    Die Bedarfsgemeinschaft ist wichtig, wenn Menschen Leistungen erhalten oder beantragen möchten. Die Bedarfsgemeinschaft besteht oft aus mehreren Personen. Mindestens ein Mitglied der Bedarfsgemeinschaft muss...

  • Anspruchsvoraussetzungen

    Einen Anspruch haben meint, dass man ein Recht auf etwas hat. Der Anspruch kann in einem Gesetz stehen. Der Anspruch auf Bürgergeld steht im 2. Sozialgesetzbuch. Dort steht auch, dass der Anspruch nur bei Vorliegen bestimmter Bedingungen besteht. Diese Bedingungen sind die Anspruchsvoraussetzungen.

    Grundvoraussetzungen

    • Sie müssen mindestens 15 Jahre alt sein.

    • Sie bekommen keine Altersrente, weil sie zu jung sind.

    • Sie sind in der Lage, zu arbeiten. Das heißt, sie sind erwerbsfähig.

    • Sie brauchen Hilfe, um für ihren Lebensunterhalt zu sorgen. Das heißt, sie sind hilfebedürftig.

    • Sie müssen sich in Deutschland aufhalten. Das heißt, sie müssen in Deutschland leben.

    Menschen haben einen Anspruch auf Bürgergeld, wenn sie in der Lage sind, zu arbeiten.

    Wenn sie nicht in der Lage sind zu arbeiten, dann können Menschen einen Anspruch auf Bürgergeld für nicht erwerbsfähige Menschen haben. Das Gleiche gilt für Kinder unter 15 Jahren. Dieses Bürgergeld nennt man auch "Bürgergeld nach § 19 Absatz 1 Satz 2 SGB II". Auch das Bürgergeld für nicht erwerbsfähige Menschen bekommen die Menschen nur unter folgenden Bedingungen:

    • Es besteht eine Bedarfsgemeinschaft.

    • Einer in der Bedarfsgemeinschaft muss in der Lage sein, zu arbeiten.

    • Einer in der Bedarfsgemeinschaft muss...

  • Bedarfe

    Der Bedarf ist der Geldbetrag, den Menschen zum Leben brauchen, um Grundbedürfnisse wie Nahrung und Kleidung zu decken.


    Regelbedarfe

    In Deutschland gibt es den sogenannten Regelbedarf. Der Regelbedarf ist ein Durchschnittswert. Das heißt, es wird bestimmt, wie viel Geld ein Mensch im Durchschnitt zum Leben braucht. Dies ergibt sich aus dem Regelbedarfsermittlungsgesetz und wird jährlich durch Verordnung angepasst. Der Regelbedarf ist in verschiedene Stufen eingeteilt und von verschiedenen Sachen abhängig. Zum Beispiel vom Alter und von der Familiensituation.

    Die Höhe der Regelbedarfe beträgt derzeit:


    Mehrbedarf

    Der Regelbedarf reicht manchmal nicht, wenn Menschen in besonderen Situationen sind. Dieser höhere Bedarf heißt Mehrbedarf. Der Mehrbedarf wird an bestimmte...

  • Antragstellung & Bescheid

    Antrag

    Menschen müssen einen Antrag stellen, wenn sie Bürgergeld bekommen möchten. Am einfachsten ist dies über unseren Online-Service möglich. Dieser kann mit jedem digitalen Endgerät genutzt werden.

    Stehen weder Handy, Tablet noch Computer im eigenen Haushalt zur Verfügung, dann können hierfür bereitgestellte Terminals innerhalb unserer Häuser genutzt werden. Gerne stehen wir Ihnen hierbei auch helfend zur Seite. 

    Der Antrag hat mehrere Teile. Diese Teile vom Antrag nennt man Anlagen.

    Es gibt einige Dinge, die bei der Antragstellung zu beachten sind. Der Antrag bezieht sich in der Regel auf den Monatsanfang. Das heißt, der Antrag ist fast immer rückwirkend. Zum Beispiel: Sie stellen den Antrag am 15. Juli. Der Antrag gilt dann aber rückwirkend ab dem 1. Juli. Menschen müssen ihre Angaben deswegen immer für den ganzen Monat machen. Das ist besonders wichtig bei den Angaben über ihr Einkommen.

    Achtung! Menschen, die einen Antrag stellen, müssen darauf achten,... dass sie den Antrag im richtigen Jobcenter stellen. Sie müssen den Antrag in dem Jobcenter stellen, das für ihren Wohnort zuständig ist. Sind Sie unsicher darüber, welches das für Ihren Wohnort zuständige Jobcenter ist, dann können Sie dies hier prüfen


    Der Bescheid

    Wenn Menschen einen Antrag stellen, bekommen sie...


Gerne prüfen wir das Vorliegen aller Anspruchsvoraussetzungen für Sie individuell. Nutzen Sie hierfür einfach unseren Online-Service: