Skip to main content
Servicezeiten
Mo-Fr 08:00 - 12:30 Uhr
Di 13:30 - 15:30 Uhr
Do 13:30 - 17:00 Uhr

Kontakt

allgemeine Auskünfte
03644 531 100

Arbeitgeber
0800 455 5520

Aus Arbeitslosengeld II wird Bürgergeld

Wichtige Änderungen zum 01.01.2023

  • Regelbedarfe

Die Regelbedarfe der Grundsicherung sind pauschale Geldbeträge, mit denen alltägliche Ausgaben abgedeckt werden sollen. Dazu zählen zum Beispiel die Kosten für Lebensmittel und Kleidung.

Die Regelbedarfe werden mit der Einführung des Bürgergeldes ab dem 1. Januar 2023 erhöht. Weitere Informationen hierzu gibtg es unter Geldleistungen.


  • Karenzzeiten für nicht erhebliches Vermögen & Erhöhung Schonvermögen

Mit dem Bürgergeld wird ab dem 1. Januar 2023 eine Karenzzeit für Vermögen für die ersten 12 Monate eingeführt. Das bedeutet: Ihr Vermögen wird nur berücksichtigt, wenn es erheblich ist. Das ist der Fall, wenn die Summe 40.000 Euro für die Antragstellerin oder den Antragsteller übersteigt. Der Betrag erhöht sich um 15.000 Euro für jede weitere Person, die in der Bedarfsgemeinschaft lebt.

Auch danach von dem zu berücksichtigenden Vermögen für jede Person in der Bedarfsgemeinschaft ein Betrag in Höhe von 15 000 Euro abzusetzen.

Selbst genutztes Wohneigentum (Hausgrundstück, Eigentumswohnung) bleibt bei der Ermittlung des erheblichen Vermögens unberücksichtigt.


  • Karenzzeiten für unangemessene Unterkunft

Für die Anerkennung der Bedarfe für Unterkunft gilt eine Karenzzeit von einem Jahr ab Beginn des Monats, für den erstmals Leistungen nach diesem Buch bezogen werden. Innerhalb dieser Karenzzeit werden die Bedarfe für Unterkunft in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen anerkannt unabhängig davon, ob die Kosten als unangemessen für das Weimarer Land zu betrachten sind.


  • Leistungsminderungen

Zum 31. Dezember 2022 endet das sogenannte Sanktionsmoratorium. Ab dem 1. Januar 2023 können Pflichtverletzungen und Meldeversäumnisse wieder zu Leistungsminderungen führen. Das bedeutet: Wenn Sie Ihren Pflichten gegenüber dem Jobcenter nicht nachkommen, kann dies dazu führen, dass Ihre finanzielle Unterstützung für eine bestimmte Zeit gekürzt wird. Die Zahlungen für die Kosten der Unterkunft sind davon nicht betroffen.

Gut zu wissen: Minderungen treten nicht ein, wenn Sie einen wichtigen Grund für Ihr Verhalten darlegen und nachweisen oder wenn die Leistungsminderung im Einzelfall eine außergewöhnliche Härte darstellt.

Wichtige Änderungen zum 01.07.2023

  • Kooperationsplan

Die bisherige Eingliederungsvereinbarung wird ab dem 1. Juli 2023 durch einen Kooperationsplan abgelöst. In diesem legen Sie gemeinsam mit uns die konkreten Schritte und Bedarfe auf dem Weg zu einem neuen Job fest. Falls nötig, kann bei der Erstellung oder der Fortschreibung des Kooperationsplans ein Schlichtungsverfahren vor Ort vermitteln.


  • Höhere Freibeträge für Erwerbstätige

Wer zwischen 521 und 1.000 Euro verdient, darf mehr von seinem Einkommen behalten: Die Freibeträge werden von bisher 20 auf 30 Prozent angehoben.


  • Erhöhte Freibeträge für Personen, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben

Erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und die

1. eine nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz dem Grunde nach förderungsfähige Ausbildung durchführen,

2. eine nach § 57 Absatz 1 des Dritten Buches dem Grunde nach förderungsfähige Ausbildung, eine nach § 51 des Dritten Buches dem Grunde nach förderungsfähige berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme oder eine nach § 54a des Dritten Buches geförderte Einstiegsqualifizierung durchführen,

3. einen Freiwilligendienst nach dem Bundesfreiwilligendienstgesetz oder dem Jugendfreiwilligendienstgesetz nachgehen oder

4. als Schülerinnen und Schüler allgemein- oder berufsbildender Schulen, die erwerbstätig sind; dies gilt nach dem Besuch allgemeinbildender Schulen auch bis zum Ablauf des dritten auf das Ende der Schulausbildung folgenden Monats.


  • Bürgergeldbonus und Weiterbildungsgeld

Bei bestimmten Maßnahmen werden für die Dauer der Teilnahme monatliche Beträge von 75,00 oder 150,00 Euro gezahlt. 

Nähere Informationen hierzu erhalten Sie durch Ihre persönlichen Ansprechpartner:innen.