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Antragstellung & Bescheiderteilung

Antrag

Menschen müssen einen Antrag stellen, wenn sie Bürgergeld bekommen möchten. Am einfachsten ist dies über unseren Online-Service möglich.

Auch eine persönliche Antragstellung ist nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Kontaktieren Sie uns für die Vereinbarung eines Termins ganz einfach telefonisch.

Der Antrag hat mehrere Teile. Diese Teile vom Antrag nennt man Anlagen.

Es gibt einige Dinge, die bei der Antragstellung zu beachten sind. Der Antrag bezieht sich in der Regel auf den Monatsanfang. Das heißt, der Antrag ist fast immer rückwirkend. Zum Beispiel: Sie stellen den Antrag am 15. Juli. Der Antrag gilt dann aber rückwirkend ab dem 1. Juli. Menschen müssen ihre Angaben deswegen immer für den ganzen Monat machen. Das ist besonders wichtig bei den Angaben über ihr Einkommen.

Achtung! Menschen, die einen Antrag stellen, müssen darauf achten, dass sie den Antrag im richtigen Jobcenter stellen. Sie müssen den Antrag in dem Jobcenter stellen, das für ihren Wohnort zuständig ist. Sind Sie unsicher darüber, welches das für Ihren Wohnort zuständige Jobcenter ist, dann können Sie dies hier prüfen


Der Bescheid

Wenn Menschen einen Antrag stellen, bekommen sie eine Antwort. Die Antwort nennt man auch Bescheid. Die Entscheidung über den Antrag steht in dem Bescheid. Wenn sich etwas bei der Entscheidung ändert, bekommen Menschen einen neuen Bescheid von ihrem Jobcenter. Sie bekommen die Bescheide immer schriftlich, wahlweise ausschließlich über Ihren Online-Zugang.

Menschen bekommen in diesen Fällen einen Bescheid:

• Der Antrag wird genehmigt. Man sagt dazu auch, der Antrag wird bewilligt. Der Bescheid heißt dann Bewilligungsbescheid. In dem Bescheid steht, welche Leistung Menschen bekommen und wie lange. Diese Zeit ist der Bewilligungszeitraum. Ist der Bewilligungszeitraum vorbei, müssen sie einen neuen Antrag stellen.

• Der Antrag wird nicht genehmigt oder nur teilweise genehmigt. Man sagt dazu auch, der Antrag wird abgelehnt. Menschen erhalten einen Ablehnungsbescheid.

• Es gibt eine Änderung bei der Höhe der Leistung, die Menschen bekommen. Sie erhalten einen Änderungsbescheid.

• Menschen haben eine Leistung zu Unrecht bekommen. Das Jobcenter teilt den Menschen dann im Bescheid mit, dass sie die Leistung zurückzahlen müssen. Der Bescheid heißt Rückforderungsbescheid.


Auszahlung

Menschen bekommen ihre Leistungen auf ihr Konto bezahlt. Die Auszahlung des Bürgergeldes erfolgt zu festen Terminen. Das ist in der Regel das Monatsende. Damit stehen Ihnen zum Monatsanfang die Leistungen zur Verfügung.


Widerspruch

Menschen können sich beschweren, wenn sie mit einer Entscheidung nicht einverstanden sind. Man sagt dazu auch: einen Widerspruch einlegen. Das können alle Menschen machen, die von dem Bescheid betroffen sind. Sie müssen sich aber innerhalb von 1 Monat beschweren, sobald sie den Bescheid bekommen haben. Menschen müssen den Widerspruch schriftlich einlegen oder persönlich beim Jobcenter. Sie können den Widerspruch nur bei dem Jobcenter einlegen, von dem der Bescheid gekommen ist. Die Entscheidung wird dann überprüft.

Die Prüfung kann verschiedene Ergebnisse haben:

• Menschen haben recht mit ihrem Widerspruch. Das heißt, dem Widerspruch wird stattgegeben.

• Menschen haben zum Teil recht mit ihrem Widerspruch. Das heißt, dem Widerspruch wird nur teilweise stattgegeben.

• Menschen haben nicht recht mit ihrem Widerspruch. Das heißt, dem Widerspruch wird nicht stattgegeben. Wenn ihrem Widerspruch nicht stattgegeben wurde oder nur teilweise stattgegeben wurde, können Menschen vor dem Sozialgericht klagen. Die Klage kann nur beim Sozialgericht erhoben werden.


Gerne prüfen wir das Vorliegen aller Anspruchsvoraussetzungen für Sie individuell. Nutzen Sie hierfür einfach unseren Online-Service: