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Bedarfe

Der Bedarf ist der Geldbetrag, den Menschen zum Leben brauchen, um Grundbedürfnisse wie Nahrung und Kleidung zu decken.


Regelbedarfe

In Deutschland gibt es den sogenannten Regelbedarf. Der Regelbedarf ist ein Durchschnittswert. Das heißt, es wird bestimmt, wie viel Geld ein Mensch im Durchschnitt zum Leben braucht. Dies ergibt sich aus dem Regelbedarfsermittlungsgesetz und wird jährlich durch Verordnung angepasst. Der Regelbedarf ist in verschiedene Stufen eingeteilt und von verschiedenen Sachen abhängig. Zum Beispiel vom Alter und von der Familiensituation.

Die Höhe der Regelbedarfe beträgt derzeit:


Mehrbedarf

Der Regelbedarf reicht manchmal nicht, wenn Menschen in besonderen Situationen sind. Dieser höhere Bedarf heißt Mehrbedarf. Der Mehrbedarf wird an bestimmte Personengruppen bezahlt.

Dazu gehören:

• Frauen, wenn sie die 13. Schwangerschaftswoche erreicht haben.

 Alleinerziehende, die sich um ein minderjähriges Kind kümmern. Menschen mit Behinderungen können unter bestimmten Bedingungen auch den Mehrbedarf bekommen.

• Menschen erhalten einen Mehrbedarf, wenn sie aus gesundheitlichen Gründen spezielle Nahrungsmittel brauchen.

• Schüler, wenn sie Schulbücher selbst kaufen müssen. Das gilt nur, wenn die Schule die Bücher vorschreibt.


Besondere Mehrbedarfe

Besondere Mehrbedarfe hat man, wenn aufgrund besonderer Lebensumstände die Kosten für den Lebensunterhalt höher sind. Und wenn die besonderen Umstände unvermeidbar sind. Beispiele für besondere Bedarfe sind zum Beispiel:

 Hygienemittel bei bestimmten Erkrankungen. Dazu gehören zum Beispiel eine Infektion mit HIV oder die Hautkrankheit Neurodermitis. Hygienemittel sind zum Beispiel spezielle Reinigungsmittel.

• Wenn die Eltern getrennt leben, können die Reisekosten zu dem anderen Elternteil ein besonderer Bedarf sein. Das ist wichtig, damit das Kind Kontakt zu beiden Eltern haben kann.

Menschen müssen einen Antrag stellen, wenn die Kosten für besondere Bedarfe übernommen werden sollen. Sie können das Geld aber nur bekommen, wenn sie die Sachen nicht selber bezahlen können. Sie bekommen Leistungen vom Jobcenter für die meisten Bedarfe. Wichtig ist auch, dass keine andere Stelle die Kosten bezahlt.

Brillen und Zahnersatz sind aber zum Beispiel keine besonderen Bedarfe. 


Kosten für Unterkunft und Heizung

Menschen haben auch Bedarfe für Unterkunft und Heizung. Das Jobcenter kann die Kosten für die Unterkunft und für die Heizung (Miete) übernehmen. Das Geld vom Jobcenter für die Kosten der Unterkunft darf nur für die Miete verwendet werden.

Das Geld kann in besonderen Fällen auch direkt an den Vermieter überwiesen werden.

Auch wenn Menschen ein Haus haben oder eine Eigentumswohnung, haben sie Kosten für die Unterkunft. Dazu gehören zum Beispiel die Grundsteuer, Schuldzinsen und die Wohngebäudeversicherung. Diese Kosten können vom Jobcenter übernommen werden. Das Jobcenter kann in bestimmten Fällen auch noch andere Kosten übernehmen. Dazu gehören zum Beispiel Kosten für wichtige Reparaturen und Kosten, um das Haus instand zu halten. Die Reparaturen müssen aber wichtig sein, damit die Kosten übernommen werden.

Es gibt auch Kosten, die nicht übernommen werden können. Die Tilgungsraten für das Haus oder die Eigentumswohnung können nicht übernommen werden. Tilgungsraten sind das Geld, das man für einen Kredit zurückbezahlen muss.

Wenn Menschen in eine neue Wohnung ziehen wollen, müssen sie vorher mit dem zuständigen Jobcenter sprechen. Sie können nicht einfach jede Wohnung mieten. Sie brauchen eine Einverständniserklärung vom Jobcenter, bevor sie einen Mietvertrag unterschreiben. Die Einverständniserklärung heißt auch Zusicherung. Wenn Menschen ohne einen guten Grund in eine neue und teurere Wohnung ziehen, werden nur die Kosten von der alten Wohnung übernommen. Sie müssen den Rest dann selbst bezahlen.

Für das Weimarer Land ergeben sich die Angemessenheitsgrenzen derzeit wie nachfolgend aufgeführt:


Bildung und Teilhabeleistungen

Wenn im Haushalt auch Kinder leben, die das 18. bzw. 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und nach der Begriffsdefinition zur Bedarfsgemeinschaft gehören, dann können Leistungen für

  • die Mittagsversorgung in der Einrichtung, 
  • persönlichen Schulbedarf,
  • Schulausflüge und Klassenfahrten,
  • Kosten für Schülerbeförderung,
  • Nachhilfeunterricht und
  • Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft (bspw. Vereinsbeiträge oder Unterricht in künsterlischen Fächern)

erbracht werden. Um Leistungen für Bildung und Teilhabe in Anspruch nehmen zu können, muss jedoch auch ohne diese Leistungen ein Anspruch auf Bürgergeld bestehen.

Nähere Informationen zu den Leistungen für Bildung und Teilhabe sowie die erforderlichen Unterlagen erhalten Sie unter

 Bildung & Teilhabeleistungen im Überblick


Gerne prüfen wir das Vorliegen aller Anspruchsvoraussetzungen für Sie individuell. Nutzen Sie hierfür einfach unseren Online-Service: