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Anspruchsvoraussetzungen

Einen Anspruch haben meint, dass man ein Recht auf etwas hat. Der Anspruch kann in einem Gesetz stehen. Der Anspruch auf Bürgergeld steht im 2. Sozialgesetzbuch. Dort steht auch, dass der Anspruch nur bei Vorliegen bestimmter Bedingungen besteht. Diese Bedingungen sind die Anspruchsvoraussetzungen.

Grundvoraussetzungen

• Sie müssen mindestens 15 Jahre alt sein.

• Sie bekommen keine Altersrente, weil sie zu jung sind.

• Sie sind in der Lage, zu arbeiten. Das heißt, sie sind erwerbsfähig.

• Sie brauchen Hilfe, um für ihren Lebensunterhalt zu sorgen. Das heißt, sie sind hilfebedürftig.

• Sie müssen sich in Deutschland aufhalten. Das heißt, sie müssen in Deutschland leben.

Menschen haben einen Anspruch auf Bürgergeld, wenn sie in der Lage sind, zu arbeiten.

Wenn sie nicht in der Lage sind zu arbeiten, dann können Menschen einen Anspruch auf Bürgergeld für nicht erwerbsfähige Menschen haben. Das Gleiche gilt für Kinder unter 15 Jahren. Dieses Bürgergeld nennt man auch "Bürgergeld nach § 19 Absatz 1 Satz 2 SGB II". Auch das Bürgergeld für nicht erwerbsfähige Menschen bekommen die Menschen nur unter folgenden Bedingungen:

• Es besteht eine Bedarfsgemeinschaft.

• Einer in der Bedarfsgemeinschaft muss in der Lage sein, zu arbeiten.

• Einer in der Bedarfsgemeinschaft muss dazu berechtigt sein, Bürgergeld zu kriegen.


Vorrangige Leistungen

Bevor Menschen Bürgergeld beantragen können, müssen sie alle anderen Sozialleistungen beantragen. Sozialleistungen sollen nämlich dafür sorgen, dass Menschen nicht mehr hilfebedürftig oder weniger hilfebedürftig sind. Das Bürgergeld ist für Menschen, die trotz der anderen Sozialleistungen hilfebedürftig sind. Das Gleiche gilt für die Bedarfsgemeinschaft. Die Bedarfsgemeinschaft muss auch erst alle anderen Sozialleistungen nutzen. Diese Leistungen heißen deswegen vorrangige Leistungen. Bevor Menschen Bürgergeld bekommen, müssen sie die vorrangigen Sozialleistungen nutzen.

Wichtige vorrangige Leistungen sind beispielsweise:

• Das Kindergeld.

• Der Kinderzuschlag ist für Menschen, die arbeiten und ein Kind haben, für das sie Kindergeld bekommen. Die Menschen können mit ihrem Einkommen zwar den Bedarf für sich selbst und für ihren Partner decken, aber sie haben nicht genug Geld für das Kind. Der Kinderzuschlag kann in einigen Fällen zusammen mit dem Wohngeld gezahlt werden.

• Der Unterhaltsvorschuss für Kinder. Ein Elternteil kann diese Leistung bekommen, wenn der andere Elternteil keinen Unterhalt zahlen will oder kann.

• Das Arbeitslosengeld.

• Die geminderte Altersrente, die ab dem 63. Lebensjahr ausgezahlt werden kann. Die Leistung ist nicht vorrangig, wenn Menschen trotz der geminderten Altersrente hilfebedürftig sind.

• Eine Altersrente aus dem Ausland, wenn sie mit einer deutschen Rente vergleichbar ist.

• Andere Renten wie zum Beispiel eine Erwerbsminderungsrente, eine Witwen- oder Witwerrente oder eine Waisenrente.

• Das Krankengeld.

• Die Leistungen, um die Ausbildung zu fördern. Zu den Leistungen gehören das Ausbildungsgeld, die Förderung nach dem Berufsausbildungsförderungsgesetz (BAföG) und die Berufsausbildungsbeihilfe (BAB).

• Das Wohngeld für Mieter ist vorrangig, wenn die Mieter damit nicht mehr hilfebedürftig sind. Das Gleiche gilt auch für den Lastenzuschuss für Hauseigentümer.

• Das Elterngeld nach der Geburt eines Kindes.


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