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Kontakt

allgemeine Auskünfte
03644 531 100

Arbeitgeber
0800 455 5520

  • Unsere Strategie

    Eine Arbeitsmarktstrategie ist für eine nachhaltige Integration unerlässlich. So nehmen wir den Arbeitsmarkt und seine Struktur regelmäßig in den Blick und analysieren unser Kundenpotential um Schnittmengen zu erkennen, aber auch Bedarfe zu identifizieren. 

    Unser Anspruch ist es, Arbeitgeber*innen und potentielle Arbeitnehmer*innen zusammenzubringen und eine Vertrauensbasis zu fördern, um damit ein stabiles Fundament für eine dauerhafte Zusammenarbeit zu schaffen.

  • Unser Leitbild

    Zu unserem Selbstverständnis gehört es, für all unsere Kund:innen gemeinsame Lösungen zu erarbeiten, die eine nachhaltige Integration fördern und ein selbstbestimmtes Leben für alle im Weimarer Land lebenden Personen ermöglichen. Wir orientieren uns bei der Arbeit mit und für unsere(n) Kund:innen stets an unserem Leitbild.

    Dieses leben wir übrigens nicht nur nach außen. Es stellt auch für die Arbeit innerhalb unseres Hauses eine wesentliche Arbeitsgrundlage dar und ist...

  • Organisationsstruktur & Geschäftsstellen

    Zur einheitlichen Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende, also zur Berechnung und Auszahlung des Bürgergeldes sowie der Unterstützung bei der Suche nach einer auskömmlichen Beschäftigung, bilden die Träger im Gebiet jedes kommunalen Trägers eine sogenannte gemeinsame Einrichtung. 

    Für das Weimarer Land sind die Agentur für Arbeit Thüringen Mitte sowie das Landratsamt Weimarer Land die zuständigen Träger.

    Beide Träger stellen sowohl Beamtinnen und Beamte, als auch Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer für die Aufgabenerbringung  zu Verfügung.

  • Datenschutz

    Der Schutz Ihrer personenbezogenen Daten ist uns ein besonderes Anliegen. 

    Ein ganzer Bereich sorgt rund um die Uhr für die Sicherheit der uns zur Verfügung gestellten Daten.

    Bei allen Fragen, Anliegen oder Anmerkungen zum Datenschutz können Sie den behördlichen Datenschutzbeauftragen des Jobcenters Weimarer Land kontaktieren. Ihr Anliegen wird in jedem Fall vertraulich behandelt.

  • Weisungslage

    Neben den bekannten Gesetzen und Verordnungen, bspw. das Sozialgesetzbuch, können hausinterne weiterführende Regelungen getroffen werden. Diese dürfen gültigen Gesetzen nach Europa-, Bundes- oder Landesrecht jedoch nicht entgegenstehen. 

    Nachfolgend erhalten Sie einen Überblick zu bestehenden Gesetzen, Verordnungen und Weisungen, welche im Rahmen unserer täglichen Arbeit Anwendung finden.

Kundenreaktionsmanagement

Lob, Anregungen, Kritik und Beschwerden sind uns wichtig.

Denn diese Impulse liefern wichtige Informationen zur Qualität unserer Leistungserbringung, zur Kundenorientierung, zu Programmen und Dienstleistungen von außen und ermöglicht nach innen gerichtet eine Optimierung der Prozesse im Jobcenter Weimarer Land.

Teilen Sie uns daher mit

  • was auf Ihre Zustimmung stößt,
  • was wir verbessern können,
  • welche Kritikpunkte Sie sehen.

Ihr Anliegen können Sie uns per Brief oder Mail (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.) übermitteln.

Unser Versprechen

  • Sie erhalten binnen drei Tagen eine Bestätigung zum Eingang der schriftlichen Kundenreaktion (auch E-Mail)
  • Schriftliche Beschwerden werden grundsätzlich innerhalb von 14 Kalendertagen abschließend bearbeitet

Ein Hinweis

Eine Beschwerde beim Kundenreaktionsmanagement stellt grundsätzlich keinen förmlichen Rechtsbehelf (wie z.B. einen Widerspruch) dar oder ersetzt diesen.

Wenn Sie mit einer an Sie ergangenen Entscheidung nicht einverstanden sind und Sie dagegen einen förmlichen Rechtsbehelf einlegen möchten, berücksichtigen Sie bitte immer die Rechtsbehelfsbelehrung am Ende Ihres Bescheides und die darin genannte zuständige Stelle.